
Die Netz-Liturgie: Löschen, Sperren, Schweigen
Die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen hatte in einem Post über die Ehe geschrieben und die Bibel und eine Kirchenbroschüre zitiert. Räsänen wurde wegen Hassrede verurteilt. Ihr Fall lässt tief blicken, was durch Hassrede-Gesetze sowie den darauf aufbauenden „Digital Services Act“ der EU möglich wurde und wie unliebsame Meinungen mit diesen Hebeln zensiert werden.
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„Die Kirche, deren Mitglied ich bin, hat mitgeteilt, offizieller Partner von SETAs Helsinki Pride 2019 zu sein. Wie passt die Lehrgrundlage der Kirche, die Bibel, mit einer Idee zusammen, in der Scham und Sünde zum Gegenstand des Stolzes erhoben werden?“ Dies postete Päivi Räsänen mit einem Foto zur Passage im Römerbrief 1,24-27.
Das, was Päivi Räsänen, Parlaments-Abgeordnete und Ärztin, in einer Kirchenbroschüre als religiöse Ansicht über Ehe zitiert und aus ihrem medizinischen Fachwissen über Sexualität ableitet, ist online nicht mehr vollständig zugänglich. Mehrere Passagen sind geschwärzt, so wie es der Oberste Gerichtshof Finnlands im Urteil KKO:2026:27 forderte. Ein bemerkenswerter Befund für ein EU-Land, das laut „Reporter ohne Grenzen“ zu den Spitzenreitern der Presse- und Meinungsfreiheit zählt. Zensur unliebsamer Meinungen in der EU? Der Vorwurf kam auch mit dem Digital Services Act (DSA) auf. Seit kurzem sind dem weitere Plattformdienste unterworfen, wie ChatGPT, Reddit und Roblox, die mehr als 45 Millionen Nutzer monatlich erreichen. Der Fall Päivi Räsänen lässt tief blicken, was sich hinter der Bekämpfung von Hassrede verbirgt und welche Mechanismen der DSA dazu rechtlich fest etabliert.

Eine hochrangige Politikerin hinterfragt in sozialen Medien Kirchenpositionen, kommentiert medizinische Fragen zur Gleichgeschlechtlichkeit, postet Bibelverse und zitiert eine zwanzig Jahre alte Kirchenbroschüre mit dem Titel „Als Mann und Frau schuf er sie“ – übrigens hatte auch der Vatikan 2019 ein offizielles Dokument mit gleichem Titel als Leitfaden für Lehrende herausgegeben. Tausende Menschen haben in Finnland ähnliches gesagt, geschrieben und gepostet wie Räsänen. Was also zunächst nach demokratischer Normalität klingt, wird für Päivi Räsänen zum Beginn eines siebenjährigen Prozessverlaufs.
Dass er nicht in Nigeria oder Ägypten spielt – wo die Organisation „Alliance Defending Freedom“ u. a. einen Sufi-Musiker und einen christlichen YouTuber unterstützt, die wegen religiöser Äußerungen in Haft sind – sondern in Europa, irritiert. Europas Maßstäbe für Rechtsstaatlichkeit, für Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit, hatten Vorbildfunktion. Doch dieses Image hat Risse bekommen. Die Erfahrungen der ehemaligen finnischen Innenministerin Päivi Räsänen zeigen, wie schnell sich die Atmosphäre in einem EU-Staat verändern kann, wenn gesellschaftliche Deutungen und staatlich gestützte Mechanismen ineinandergreifen.
Vager Begriff von "Hass"
Der politische Kontext, in den Räsänen hineingeriet, war bereits vorgeprägt: Schon vor dem Digital Services Act (DSA) verpflichtete ein EU-Rahmenbeschluss 2008 die Mitgliedstaaten, Aufstachelung zu Hass zu bestrafen. Was der vage Begriff „Hass“ umfasst, begann sich mehr und mehr auszudehnen. 2019 deuteten Social Media Nutzer Räsänens religiöse und medizinische Meinungen bereits als “Volksverhetzung”. Ein Vorwurf, den die Polizei zwar nicht bestätigte, der aber dennoch zu Verfahren durch drei Instanzen bis vor den Obersten Gerichtshof Finnlands führte. Der Straftatbestand steht im Kapitel „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Die Verbindung zu Kriegsverbrechen war damit hergestellt. Wie konnten ein Post und eine Kirchenbroschüre mit Bibelzitaten in einem europäischen Rechtsstaat in diese Kategorie geraten?
Es gehört zu den Widersprüchen der heutigen westlichen Welt, dass die Europäische Union ausgerechnet im Namen der Demokratie ein System etabliert hat, das den freien Diskurs aufs Höchste gefährdet. Der DSA, seit 2024 EU-weit verbindlich, sollte Rechtssicherheit gegen Hass und Desinformation schaffen. Gefördert hat er eher das Gegenteil: Unsicherheit, Angst und Selbstzensur. Der historische Präzedenzfall von Päivi Räsänen gibt einen Vorgeschmack darauf, wie man sich ab jetzt das Vorgehen gegen „Hasskriminalität“ vorstellen kann.
Intransparenz und Willkür
Das Gesetz über digitale Dienste, wie es im Deutschen heißt, überträgt die Kompetenz, potenziell illegale Inhalte zu melden, an sogenannte „Trusted Flagger“. Die ungewöhnliche Titulierung „vertrauensvoll“ konnte kaum davon ablenken, was diesen „Hinweisgebern“ meist fehlt: nämlich Neutralität. Schon ihre Auswahl macht misstrauisch: Sie rekrutieren sich zum Teil aus NGOs, die wiederum oft aus EU-Mitteln finanziert werden und erhebliche Möglichkeiten erhalten, gegen Meinungen vorzugehen, die jene „Trusted Flagger“ aus subjektiver Sicht als schädlich erachten.
Klärungen darüber, was als Meinung frei geäußert werden darf, gehören zu den schwierigsten juristischen Entscheidungen – vor Gericht gehen sie vielfach zugunsten derer aus, die die Meinung äußern. So hoch ist die Meinungsfreiheit als demokratische Voraussetzung aufgehängt. Der DSA überträgt diese hoheitliche Aufgabe an Einzelne und Nicht-Juristen. Eine Überforderung. Damit nicht genug. Sie müssen in einer Flut von Fällen nicht nur weitgehend allein, sondern auch in Rekordgeschwindigkeit entscheiden. So kann sich ein Regelwerk etablieren, in dem Akteure letztlich ohne Rechenschaftspflicht darüber entscheiden, welche Inhalte sichtbar bleiben und welche verschwinden.
Fachwelt protestiert
Die Fachwelt protestiert: So warnt die Strafrechtlerin Frauke Rostalski vor „behördlich forcierten Strukturen zur Inhaltsüberwachung“ und einer „Vorfeldverschiebung“, mit der Tendenz, dass legale, aber unbequeme Äußerungen unterdrückt werden. Richterin Elisa Hoven spricht von einem „enormen regulatorischen Druck“, der Plattformen dazu verleitet, Inhalte „im Zweifel lieber zu sperren“. Die Folge: Overblocking – übereifrige Löschaktionen. Die Europäische Kommission selbst muss nach zwei Jahren DSA bilanzieren: 165 Millionen Beschwerden gingen gegen Entscheidungen ein, die dazu geführt hatten, dass Inhalte gelöscht wurden. Fast jede dritte Entscheidung war unberechtigt.
Hier zeichnet sich ein Machtgefüge ab, in dem eine nicht demokratisch gewählte Behörde mittelbar beeinflusst, welche Stimmen im digitalen Raum verstummen. Wir nähern uns einem Grad an Intransparenz, der an Totalitarismus-Forscher wie Hannah Arendt denken lässt: Sie hatte den Ausdruck „Bürokratie ohne Verantwortung“ eingebracht (in „Macht und Gewalt“, 1970) und damit ein Kennzeichen für Machtsysteme beschrieben, in denen niemand mehr eindeutig verantwortlich ist, aber alle davon betroffen sind.
Jahrelange Verfolgung
Einiges von dieser Dynamik spiegelt sich auch im Verfahren gegen Räsänen wider. In zwei Instanzen freigesprochen, wurde sie dennoch juristisch weiter verfolgt – bis der Oberste Gerichtshof im Frühjahr 2026 ein gespaltenes Urteil fällte: Freispruch für die Bibelposts, Verurteilung für das Zitieren einer über 20 Jahre alten Broschüre. Ein 3:2-Votum, das die Unstimmigkeit im System über vage Gesetze zur Hasskriminalität offenlegt. War der Fall darauf angelegt, ein Exempel zu statuieren? Der fortschreitenden Umsetzung des DSA spielt er jedenfalls perfekt in die Hände. Besser als mit dem Regelwerk für digitale Dienste lässt sich die Spur behördlich, staatlich oder privat engagierter Hinweisgeber zu einem Denunziantentum 2.0 für missliebige Meinungen derzeit nicht verwischen.
Im EU-Regelwerk DSA seien laut Medienrechtlerin Judit Bayer Kriterien für die „Unabhängigkeit“ und „Objektivität“ der „Trusted Flagger“ „extrem ungenau definiert“. Dadurch drohe Willkür bei der Auswahl der Organisationen, die den Informationsfluss im Netz steuern.
Vertrauen? Prüfen ist besser
Gleichzeitig ist die Europäische Kommission nicht direkt gewählt. Sie schlägt Gesetze vor, überwacht deren Umsetzung und entscheidet, ob Plattformen Pflichten verletzt haben – eine Machtfülle, die gerichtlich erst nachträglich und nur auf Klage der Plattformen selbst überprüft wird. Von der für Demokratien essenziellen Gewaltentrennung bleibt da wenig, und das nicht nur bei diesem Thema. Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner sieht hier ein z. T. “heimliches Meldesystem” auf dem Vormarsch und warnt bei der Umsetzung des DSA vor „nicht akzeptablen Gefahren für Meinungsfreiheit und Demokratie“. Für Päivi Räsänen ist diese Gefahr längst Realität. Ihre Hoffnung setzt sie jetzt auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: „Denn mein Fall trifft das Herz der Demokratie. Er wirft die Frage auf, ob Menschen ihre Überzeugungen – in diesem Fall: religiöse Ansichten – noch frei äußern können, ohne staatliche Strafverfolgung befürchten zu müssen.“
Adina Portaru von Alliance Defending Freedom im Europaparlament in Brüssel. © ADF International.
Die strukturellen Folgen reichen weit über Finnland hinaus. Die Juristin Adina Portaru beobachtet aus ihrer Menschenrechtsarbeit in Brüssel: „Inhalte, die nur in einem Mitgliedstaat ‚rechtswidrig‘ sind, können Maßstab für alle werden.“ Somit hätte die strengste nationale Norm das Potential, zur neuen europäischen Norm zu werden – ein Mechanismus, der das föderale Gleichgewicht unterläuft.
Religiöse Aussagen nun "Hass"
Auch wenn der DSA nicht als klassisches Zensurgesetz konzipiert wurde, setzt er strukturelle Anreize, die die Meinungsfreiheit erheblich aushöhlen können. Der Fall Räsänen zeigt, wie schnell moralische und religiöse Meinungen als „Hass“ uminterpretiert werden – und wie schnell Plattformen solche Inhalte künftig im Zweifel löschen müssen, um Komplikationen und hohen Geldbußen zu entgehen. Auf den gesetzgeberischen Druck reagieren die Plattformen bereits – sie passen ihre Hausregeln an. Im Zweifel werden sie so zu Vorreitern, die faktisch Meinungsfreiheit schon vorab einschränken. Deshalb warnt der Informations- und Wirtschaftsrechtler Alexander Peukert davor, dass die Meinungsfreiheit zu einem „wandernden Ziel“ gemacht werde: Nicht mehr das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung entscheidet darüber, was gesagt werden darf, sondern privatwirtschaftliche Hausregeln einer Plattform.
Freiheit stirbt, wenn niemand sie mehr verteidigt. Die Regelungen des DSA sind geeignet, dass sie Schicht für Schicht wegmoderiert wird.♦
Zum Weiterlesen:
Mehr dazu hören Sie auf Radio Klassik Stephansdom in der Sendung "libratus on air". Klicken Sie einfach auf das Symbol des Senders.

Felix Böllmann
Dr. Felix Böllmann ist deutscher Jurist und Director of European Advocacy bei “Alliance Defending Freedom” und leitet die europäische Rechtsabteilung in Wien. Europaweit setzt er sich für Religionsfreiheit, das Recht auf Leben sowie der Stärkung von Ehe und Familie ein. Böllmann ist Experte für Menschenrechte und Völkerrecht.
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