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Roderich Kiesewetter, CDU
Roderich Kiesewetter, bei einer pro-Ukraine-Veranstaltung in Berlin im Februar 2025. © CommonsWikimedia; Leonhard Lenz.

Drehen Deutschlands Politiker durch?

Ausgerechnet die Deutschen gehen in den Kriegsmodus. Bundeskanzler Friedrich Merz wähnt sich „nicht mehr im Frieden, aber noch nicht im Krieg“. Und sein Parteikollege Kiesewetter will ein vergessenes Notstandsgesetz aktivieren, um dann autoritär zu regieren. Alles zum „Schutz“ der Bevölkerung natürlich.

Gudula Walterskirchen | Kommentar | 03. Oktober 2025

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Eigentlich hatte man gedacht, dass mit dem Abgang der Grünen und allen voran Annalena Baerbock die Vernunft, die Klugheit und die Diplomatie in der deutschen Bundesregierung wieder Platz greifen würde. Wir erinnern uns an Aussprüche wie „Krieg gegen Russland“ und „deutsche Panzer gegen Russland“. Doch weit gefehlt. Es scheint nun noch schlimmer zu werden, viel schlimmer.

Ausgerechnet die deutschen Christdemokraten marschieren hier im wahrsten Sinn des Wortes zuerst an die Front und geben in der EU und Nato den Takt vor. Während sein sozialdemokratischer Vorgänger Olaf Scholz zurückhaltend war bei der Taurus-Lieferung, ruft nun sein Nachfolger, Bundeskanzler „BlackRock“ Friedrich Merz, in den Bundestag, dass sich Deutschland „nicht mehr im Frieden“ befinde. Da fragt man sich, ob man was verpasst hat? Wurde eine Orieschnik-Rakete auf Berlin abgefeuert? Rückten russische Soldaten über die Grenze vor? Offenbar wird als Anlass die Sichtung von Drohnen unbekannter Herkunft betrachtet, die weder bewaffnet waren noch irgendeinen Schaden angerichtet hatten.

"Absoluter Quatsch!"

In Deutschland hat man sie nicht einmal sichergestellt, hat also keine Ahnung, woher sie kommen. Klaus von Dohnany - wie auch General Kujat und viele andere, die wissen, was Krieg heißt und über beträchtliche Erfahrung besitzen - meinte jüngst, er halte die Behauptung, dass Russland Deutschland angreifen wolle, für „absoluten Quatsch“.

Dennoch es geht munter weiter: Merz‘ Parteikollege Roderich Kiesewetter forderte nun, dass man den „Spannungsfall“ ausrufen solle. Nicht nur die Österreicher, sondern auch die Deutschen haben von diesem Terminus noch nie gehört. Das klingt nach Stromausfall. Es handelt sich offenbar um totes Recht, um ein Notstandsgesetz aus den 60er Jahren, mitten im Kalten Krieg. Die Begründung für diese drastische Maßnahme: Dadurch „könnten wesentliche Infrastruktur durch die Bundeswehr geschützt und der Polizei an anderer Stelle mehr Optionen für den Schutz der Bevölkerung geboten werden“, so Kiesewetter wörtlich.

Wenn man einen Politiker vom „Schutz der Bevölkerung“ vor irgendetwas reden hört, wird man mittlerweile hellhörig. Und in diesem Fall zurecht. Was hindert die Bundeswehr, die Drohnen jetzt schon abzufangen - außer ihrer schlechten Ausrüstung, die sie der CDU-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und dem großzügigen Verschenken ihrer letzten Panzer und Raketen an die Ukraine zu verdanken haben? Und was hat die Polizei damit zu tun?

Grundrechte haben Pause

Zur Lösung dieser Rätsel lohnt ein Blick auf die Bestimmungen des ominösen Gesetzes, Artikel 80a des Grundgesetzes, an das niemand mehr gedacht hat und das jetzt plötzlich hervorgezogen wird. Es verleiht, kurz gesagt, der Regierung maximale Vollmachten, schaltet demokratische Prozesse weitgehend aus und setzt fast alle Grundrechte der Bürger außer Kraft. Es ist also sehr weitgehend.

So etwa kann die allgemeine Wehrpflicht wiedereingeführt werden, eine Generalmobilmachung, eine Zwangsverpflichtung für bestimmte Bevölkerungsgruppen für bestimmte Aufgaben, etwa im Bereich Gesundheitsversorgung oder Transporte. Wirtschaftsbetriebe oder Produktionsmittel können enteignet werden. Das Briefgeheimnis und Telekommunikationsgeheimnis sind aufgehoben, Hausdurchsuchungen können ohne richterliche Anordnung stattfinden, Demonstrationen und Versammlungen verboten, Ausreiseverbote verhängt und die Presse zensiert werden. Jegliche Art von „Defätismus“ gilt dann dafür als Grund – das kommt einem aus der Geschichte bekannt vor. Das heißt nichts anderes, als dass dann jegliche Kritik an den Maßnahmen der Regierung verboten und unter Strafe gestellt sind. Und das bedeutet nichts anderes, als dass die Regierung autoritär regiert und der Rechtsstaat Pause hat – auf unbestimmte Zeit.

Keine klare Definition

Doch ab wann und wie lange darf dieser „Spannungsfall“, der so weitreichende Auswirkungen auf jeden Bürger hat, ausgerufen werden? Hier wird es besonders interessant. Das Gesetz regelt zwar, dass für einen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist. Es sagt aber nicht, was ein „Spannungsfall“ überhaupt ist! Anders als der Verteidigungsfall ist er nirgends definiert. Die allgemein angenommene Definition lautet, dass es eine „außenpolitische Konfliktsituation“ geben muss, die „mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem bewaffneten Angriff“ auf Deutschland führen wird. Doch stimmt das nur zum Teil, denn in Wahrheit kann der Notstand beliebig ausgerufen werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte in einer Analyse vom November 2024 (!) nämlich fest, dass die Politik bei der Feststellung eines Spannungsfalls „erheblichen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum“ hat. Man hat sich also vorbereitet.

Gerichte können nicht prüfen

Gerichtlich sei die Rechtmäßigkeit kaum überprüfbar. Auch die Frage, welche Ereignisse es konkret braucht, damit man ein solch drastisches Gesetz aktiviert, ist nirgends festgelegt. Der wissenschaftliche Dienst meinte vor einem Jahr, es greife zu kurz, ihn auf eine militärische Konfrontation zu reduzieren, weil es ja so viele neuartige Bedrohungspotenziale gebe.

Carlo Masala, Politikwissenschaftler an der Universität der Bundeswehr in München, stellte fest, man habe „nicht die Voraussetzungen für die Ausrufung eines Spannungsfalles. Denn wir haben keine Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff. Wir bewegen uns in einem Graubereich.“ Da hat er recht, es gibt ja keine Definition.

Umgekehrt wird aber vom Verfassungsdienst auch festgehalten, dass der Bundestag nicht verpflichtet ist, einen Spannungsfall festzustellen. Wenn er es nicht tut oder dagegen stimmt, dann gilt weiter die Normallage – ein Mittel der Deeskalation. Es liegt im Extremfall, sollte die Regierung wirklich den Notstand ausrufen wollen, letztlich am Bundestag, dies zu verhindern. In diesem hat die AfD ein Wörtchen mitzureden. Jene AfD, gegen die man seitens der meisten anderen Parteien eine „Brandmauer“ errichtet hat, weil dies Nazis seien und diese die Demokratie abschaffen wolle. Nun, wer will denn jetzt die Demokratie abschaffen? Es ist anzunehmen, dass ausgerechnet diese AfD sich der autoritären Notstandslage widersetzen wird.

In Österreich gibt es übrigens seit 2023 das „Krisensicherheitsgesetz“ – mit ähnlichen Schwächen, jedoch nicht so weitreichenden Einschnitten und vor allem auf sehr kurze Zeit begrenzt. Die damalige Opposition von SPÖ und FPÖ sowie zahlreiche Experten übten damals heftige Kritik, beschlossen wurde es trotzdem von ÖVP und Grünen.

Weitere Eskalation

Eines ist klar: Mit derartigen Aussagen, Forderungen und Drohungen trägt Deutschlands Regierungspartei CDU nicht dazu bei, zu deeskalieren. Deutschland preschte hier vor, ohne sich mit den Nato-Partnern abzustimmen, ausgerechnet. Und das ist brandgefährlich. Denn das Verhältnis zwischen Deutschland und Russland ist historisch belastet – immerhin wurde Russland von Nazi-Deutschland überfallen und es starben 27 Millionen Russen im Zweiten Weltkrieg. Hier braucht es gar keine Propaganda von russischer Seite, um zu demonstrieren: Deutschland ist uns feindlich gesinnt. Drohnen unbekannter Herkunft oder Kampfjets, die wie bereits hunderte Male zuvor in die Nähe oder über den Luftraum eines Nachbarstaates fliegen, reichen keinesfalls aus, um einen Dritten Weltkrieg heraufzubeschwören, der in einen Atomkrieg münden würde.♦

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Gudula Walterskirchen

Herausgeberin Libratus

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