Ein klares „Nein" zu den Plänen der WHO
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind entschieden abzulehnen. Ein klares „Ja" zu unabhängigen Gesundheitsentscheidungen Österreichs. Warum Österreich jetzt entscheiden muss.
Im Juni 2024 hat die 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) der WHO die geänderten internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (IGV) unter Missachtung der IGV- Verfahrensvorschriften und unter formalen Rechtsbrüchen der WHA-Verfahrensregeln angenommen. Viele IGV-Bestimmungen betreffen nicht nur technische Details, sondern sind äußerst problematisch und schlichtweg inakzeptabel. Im Juli 2025 sprach sich Österreich gegen die geplanten Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (IGV) aus – allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen. Vielmehr stellte sich heraus, dass dieser seit 2005 bestehende völkerrechtliche Vertrag dem österreichischen Parlament nie zur Genehmigung vorgelegt wurde. Ein schwerwiegendes parlamentarisches Versäumnis, denn damit sind die IGV 2005 in Österreich gar nicht in Kraft getreten.
Das Parlament soll daher jetzt über die Annahme der IGV entscheiden – eine Entscheidung die weitreichende Konsequenzen hat und daher eine kritische Prüfung der IGV erfordert. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema findet aber – von wenigen Ausnahmen abgesehen – weder in Politik, noch in den Medien statt. Die IGV sind nämlich nicht ident mit dem Pandemievertrag, sondern ein eigenes Vertragswerk. Umso wichtiger ist es daher, hier einen Blick auf diesen völkerrechtlichen Vertrag zu werfen:
Machtkonzentration ohne Kontrolle
Die IGV sollen die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten verhindern. Soweit das Ziel. Die Umsetzung zeigt jedoch ein anderes Bild: Der WHO-Generaldirektor bestimmt eigenständig und allein, ob eine Pandemie vorliegt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Beratungsgremien existieren zwar, doch der Generaldirektor wählt deren Mitglieder aus, bestimmt deren Amtszeit und hat die finale Entscheidungsgewalt. Es gibt weder ein Gericht noch ein unabhängiges Expertengremium, das seine Entscheidungen überprüfen könnte.
Tedros Adhanom Ghebreyesus zugeschaltet beim Weltkrebstag in Wien. © Quelle IAEA.
Noch problematischer: Der Generaldirektor genießt vollumfängliche Immunität und kann für keinerlei Fehlhandlungen zur Rechenschaft gezogen werden – selbst bei nachweislich ungerechtfertigter Einflussnahme oder gravierenden Fehlentscheidungen.
Warum wird so viel Macht einer Einzelperson übertragen, statt ein grösseres, unabhängiges Gremium qualifizierter Gesundheitsexperten einzusetzen?
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