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Plakat ReArm Europe
Das Projekt ReArm Europe wurde nach heftiger Kritik umgewandelt in "Readiness 2030". Das Ziel ist dasselbe: Massive Aufrüstung und die EU als Verteidigungsbündnis. © CommonsWikimedia.

Hat Österreich eine Beistandspflicht in der EU?

Die österreichische Neutralität wird von der Regierung sukzessive aufgegeben. Man will sich im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU nun sogar militärisch einen „Soldarbeitrag“ leisten. Die Neutralität ist nur noch Fassade. Es steht also nicht mehr die Selbstverteidigung im Vordergrund. Es besteht somit die Gefahr, dass Österreich trotz Neutralität in fremde Konflikte hineingezogen und zur Kriegspartei wird. Die EU ist aber kein Verteidigungsbündnis und die Neutralität hat Vorrang.

General Günther Greindl | Kommentar | 22. Mai 2026

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) steht in Brüssel derzeit ganz oben auf der Agenda. Die Kommission drängt darauf, rasch voranzukommen. Mit dem „Strategischen Kompass“ hat sie einen Aktionsplan vorgelegt, der die EU befähigen soll, einen stärkeren militärischen Beitrag zur transatlantischen Sicherheit der NATO zu leisten. Weiters soll das Programm „Defence Readiness 2030“ die verteidigungsindustrielle Basis der EU entscheidend stärken. Schließlich sollen in sicherheitspolitischen Planspielen verschiedene Szenarien durchgespielt werden, um zu klären, was die Mitgliedsstaaten im Anlassfall an militärischer und sonstiger Hilfe beitragen können.

Durch diese neue Strategie der EU gerät auch Österreich unter Druck. Es muss nun Stellung beziehen, wie es als neutraler Staat Beistand leisten kann. Es geht dabei um grundsätzliche Fragen der Mitwirkung an der GSVP und an der kommenden Verteidigungsunion. Konkrete Zusagen über die Art und Weise eines Beistandes sind noch nicht erforderlich, da diese sinnvoller Weise erst in einem konkreten Anlassfall, nach politischen Konsultationen, getroffen werden können.

Keine öffentliche Diskussion

In einem gemeinsamen Ministerratsvortrag von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Verteidigungsministerin Klaudia Tanner vom 9. April 2025 wurden bereits Grundsätze empfohlen, die von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen wurden. Diese Grundsätze berühren neutralitätspolitische Fragen, die in der Öffentlichkeit nicht ausreichend diskutiert werden.

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