Minderheiten und Ungarns Vergangenheitsbewältigung
Die Anerkennung von Minderheitenrechten bildet in Ungarn einen wichtigen Grundstein für ein friedliches Zusammenleben in ethnischer und kultureller Vielfalt. Das zeigt sich insbesondere am Beispiel der in Ungarn lebenden deutschen Minderheit und am Umgang der Ungarn mit der Aufarbeitung ihrer Geschichte.
Die Ungarn sind ein sehr geschichtsbewusstes Volk. Sie wissen, dass es ohne Geschichtswissen und ohne Wurzeln keine Zusammengehörigkeit und keine Zukunft gibt – oder mit anderen Worten: keine Zukunft ohne Herkunft. Teil dieses nationalen Bewusstseins ist auch, dass es seit 2012 mit dem 19. Januar einen offiziellen Gedenktag für die Vertreibung und Verschleppung der Ungarndeutschen gibt; Eine nationale und europäische Tragödie, aus dessen Aufarbeitung sich Lehren über Vielfalt, Minderheitenschutz sowie Solidarität ableiten lassen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verließ am 19. Januar 1946 der erste Deportationszug den Bahnhof von Budaörs (Wudersch), in dem die ersten Ungarn mit deutscher Abstammung ihre ungarische Heimat verlassen mussten. Damit begann die Zwangsumsiedlung der Ungarndeutschen. Zwischen 1946 und 1948 wurde die Hälfte der deutschen Gemeinschaft, 220.000 bis 230.000 Menschen, gegen ihren Willen aus Ungarn deportiert, größtenteils in die amerikanische und etwa ein Fünftel in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands. Dies geschah aus dem Prinzip der Kollektivschuld heraus, mit der Begründung, dass alle Deutschen für den Nationalsozialismus und seine Gräueltaten verantwortlich seien.
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