Verpflichtet, zum Sterben zu verhelfen
Frankreich verabschiedete ein neues Sterbehilfe-Gesetz. Was bedeutet das für die Werte der Republik? Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit?
Mit nur knapp 50,4 % Abgeordneten-Stimmen hat die französische Nationalversammlung am 15. Juli 2026 das Gesetz zur Legalisierung von Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid verabschiedet. Trotz zahlreicher mahnender Stimmen aus allen politischen Lagern, aus der Ärzteschaft, der Palliativmedizin und von Behindertenorganisationen wurde der Gesetzentwurf angenommen.
Das Gesetz verordnet zudem, dass alle Institutionen die Ausübung von Tötung auf Wunsch und Beihilfe zum Suizid in ihren Räumlichkeiten genehmigen müssen und jede Verweigerung bestraft. Wer selbst ablehnt, Sterbehilfe zu leisten, ist verpflichtet, den Patienten weiterzuleiten. Damit zählt das französische „Sterbehilfe“-Gesetz zu den weltweit repressivsten. Nicht einmal in den Niederlanden wird das gefordert.
Die Kritik richtet sich nicht nur gegen einzelne Bestimmungen, sondern gegen einen grundlegenden Wandel des Selbstverständnisses des Staates. Was bedeuten Liberté, Égalité und Fraternité künftig am Lebensende?
Freiheit?
Das Gesetz führt ein sogenanntes „délit d'entrave“ ein. Wer versucht, einen Menschen von einem assistierten Suizid oder einer Tötung auf Verlangen abzuhalten, kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und 30.000 Euro Geldstrafe belegt werden. Damit werden explorative Gespräche und ärztliche Suizidprävention unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert.
Gleichheit?
Während der Staat einen Anspruch auf "Sterbehilfe" schafft, fehlt vielen Menschen weiterhin der Zugang zu einer angemessenen Versorgung am Lebensende. Von rund 400.000 Menschen mit Anspruch auf Palliativversorgung erhält nur etwa die Hälfte tatsächlich Zugang zu entsprechenden Angeboten. Angesichts der finanziellen Krise des französischen Gesundheitssystems fragen Kritiker, ob echte Wahlfreiheit überhaupt möglich ist, solange grundlegende Versorgungslücken bestehen.
Brüderlichkeit?
Mehr als 21.000 Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachkräfte und Palliativexperten hatten ein Manifest gegen die Legalisierung unterzeichnet. Sie warnen vor einem Paradigmenwechsel: Nicht mehr die solidarische Begleitung schwerkranker Menschen stehe im Mittelpunkt, sondern die rechtliche Organisation der Lebensbeendigung.
In einem eindringlichen Gastkommentar vom 16. Juli in Le Figaro widerspricht die Französische Gesellschaft für Palliativmedizin der Vorstellung, Tötung auf Verlangen oder Mitwirkung am Suizid sei eine Antwort auf das Leiden schwerkranker Menschen.
„Bis gestern wussten unsere Patienten: Nichts, was von uns kam, konnte den Tod bedeuten. Diese Gewissheit war das unsichtbare Fundament von allem.“
Keine Gewissheit mehr
Diese Gewissheit ist nun weg.
Die Aufgabe der Medizin sei nicht, Leiden zu lindern, indem man Leben auslöscht. Sondern darin, Menschen auch in ihrer größten Verletzlichkeit beizustehen.
„Die Verfasser des Gesetzes haben ihren gesellschaftlichen Sieg errungen; wir hingegen halten die Hand der Kranken. Sie haben das Thema bereits abgehakt. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen stehen weiterhin an vorderster Front.“ Das sei vielleicht das Einzige, was diese Abstimmung nicht verändert hat. "Und für die Patienten ist es das Wichtigste."♦
Zum Weiterlesen:
Zur Vorgeschichte und den Hintergründen des neuen Gesetzes in Frankreich:
Zum Sterbehilfe-Gesetz in Österreich lesen Sie mehr auf imabe.org
Susanne Kummer
Mag. Susanne Kummer ist Philosophin und Bioethikerin. Sie ist Direktorin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in Wien. www.imabe.org
