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Die Taurus Lokomotive der ÖBB als Werbeträger für 25 Jahre EU-Mitgliedschaft und Klimapolitik. ©CommonsWikimedia;Asurnipal.

Wie souverän ist Österreich in der Europäischen Union?

 30 Jahre ist Österreich nun Mitglied der EU. Souveränität musste aufgegeben werden, doch viele Probleme blieben ungelöst. Eine geteilte Souveränität funktioniert in der Praxis jedoch nicht. Österreich sollte daher Handlungsspielräume nutzen.

 

Wendelin Ettmayer | Kommentar | 19. September 2025

 Die Gründungsväter der europäischen Integration haben 1957 im Vertrag von Rom vorgesehen, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu einer „immer engeren Union“ führen sollte. Aber schon damals gab es gravierende grundsätzliche Auffassungs- unterschiede. Während die einen letztlich ein supranationales Gemeinwesen anstrebten, war für den französischen Staatspräsidenten de Gaulle ein „Europa der Vaterländer“ vom „Atlantik bis zum Ural“ das Ziel. Während also die einen eine europäische Souveränität wollten, blieb für die anderen die Souveränität der eigenen Nation die Grundlage, auch für ein Vereintes Europa.

Durch Jahrhunderte, vor allem seit dem Westfälischen Frieden, war die Souveränität der Nationalstaaten ein bestimmendes Wesensmerkmal der internationalen Beziehungen. Demnach konnte ein Staat innerhalb seiner Grenzen die höchste Autorität ausüben und war nach außen keiner übergeordneten Macht unterworfen. So hatte ein Staat das alleinige legitime Recht, zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und zur Wahrung seiner Interessen nach außen Gewalt einzusetzen. Die Macht des Staates spiegelte die Stellung des Fürsten, der über dem Gesetz stand, wider. Nach verschiedenen Theorien von Souveränität, etwa jener von Jean Bodin, war der „Prinz“ als Ebenbild Gottes nur diesem verantwortlich und konnte, entsprechend dem Eigentumsbegriff des römischen Rechtes, über „sein Territorium frei verfügen und jeden anderen davon ausschließen“.

Stimmzettel EU Beitritt 1994Die Volksabstimmung über den EU-Beitritt ergabe eine Zustimmung von 66 Prozent. Eines der damaligen Versprechen lautete, dass Österreich seine Neutralität beibehalten werde. ©CommonsWikimedia.

Nun war die Europäische Union, der Österreich 1995 beitrat, ein Friedensprojekt, in dessen Rahmen insbesondere zwei Ziele verfolgt wurden: Friede in Europa und Wohlstand für seine Bürger. Nach dem Zweiten Weltkrieg war es gelungen, eine Revolution in der europäischen Diplomatie durchzuführen: war Außenpolitik jahrhundertelang Machtpolitik, so war nunmehr deren Ziel nicht mehr die Erweiterung der Macht des Staates, sondern die Förderung der Wohlfahrt aller. Aus Warfare wurde Welfare, aus Konfrontation wurde Kooperation.

Um diese Ziele gemeinsam zu erreichen, war Österreich, so wie andere EU- Mitglieder bereit, nationale Souveränität an die Gemeinschaft zu übertragen. Entsprechend haben wir mit der Einführung des Euro die nationale Währung, den Schilling, aufgegeben; mit dem Schengen- Abkommen die Grenzkontrollen. Beides, eigene Währung und Kontrolle der eigenen Grenzen, sind Wesensmerkmale einer staatlichen Souveränität. Allerdings: Wir haben in diesen Bereichen nationale Souveränität aufgegeben, ohne dass damit eine europäische Souveränität geschaffen worden wäre. Somit gelang zwar eine Währungsunion, eine Wirtschaftsunion kam aber nicht zustande. Und was die offenen Grenzen betrifft, so zeigte sich auch hier, dass eine „geteilte Souveränität“ nicht funktionierte. Es gelang nicht, die steigende Migration nach Europa zu steuern. Immer mehr EU-Mitglieder kehrten zu Grenzkontrollen früherer Zeiten zurück.

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