Wird der Suizid für Ältere zur sozialen Pflicht?
In der Debatte um die sogenannte „Sterbehilfe“ wird vieles verdreht: Wer vor Suizid bewahrt, wird bestraft, jene, die Leben bisher schützten, sollen ihm nun ein Ende machen. Die gepriesene Autonomie wird rasch zur Pflicht, anderen nicht mehr zur Last zu fallen. Die internationalen Beispiele sind erschreckend: eine Dystopie der Selbstentsorgung.
Frankreich steht kurz davor, eines der permissivsten Gesetze zur Sterbehilfe in Europa zu beschließen. Künftig soll bestraft werden, wer einen Menschen von seinem Wunsch abbringt, sein Leben vorzeitig zu beenden – ein Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen. Wer einen depressiven Patienten, einen verzweifelten Pflegeheimbewohner oder einen unheilbar Kranken im Moment der Krise davon abhält, sich 48 Stunden später ein tödliches Gift verabreichen zu lassen, könnte künftig eine Straftat begehen.
Unter Strafverdacht stehen damit genau jene Berufsgruppen, deren Auftrag bisher lautete, Leben zu schützen: Ärzte, Psychiater, Pflegepersonal, Apotheker. Aber auch Angehörige, die einem geliebten Menschen lebensbejahende Wege aufzeigen, könnten sich strafbar machen. Vorgesehen sind bis zu zwei Jahre Gefängnis oder 30.000 Euro Geldstrafe. Ein Antrag, Psychologen und Suizidpräventionsverbände ausdrücklich auszunehmen, wurde abgelehnt. Ein spiegelbildliches „Anstiftungsdelikt“, also das aktive Hinlenken zum Suizid, sucht man im Entwurf vergeblich.
Die Franzosen selbst sind deutlich skeptischer als ihre Regierung. Eine aktuelle repräsentative Studie des liberalen Thinktanks Fondapol mit über 3.000 Befragten zeigt: 51 Prozent lehnen den Entwurf ab – quer durch alle politischen Lager. Selbst bei Anhängern von Macrons Partei „Renaissance“ überwiegt die Skepsis. Besonders aufschlussreich ist die jüngste Altersgruppe: 18‑ bis 24‑Jährige sind mit deutlicher Mehrheit gegen das Gesetz und befürchten, dass vor allem vulnerable Personen häufiger Todeswünsche umsetzen würden. Zugleich verlangt die Hälfte der Befragten, dass zuerst die Palliativversorgung flächendeckend gesichert werden soll, bevor überhaupt über ein „Recht auf Sterbehilfe“ nachgedacht wird.
Was ist los mit Europa?
Frankreich ist kein Ausreißer, sondern das nächste Kapitel einer europäischen Entwicklung, die wir aus den Niederlanden, Belgien, der Schweiz und Spanien kennen – und die auch Deutschland, Österreich und demnächst Großbritannien beschäftigt. Das Muster ist immer gleich: Es beginnt mit einem engen gesetzlichen Rahmen. Und dann weitet er sich aus.
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