
„Es zählt vor allem der Beruf“
Zum 115. Mal findet am 8. März der Internationale Frauentag bzw. Frauenkampftag statt. Junge Frauen wissen heute nicht mehr, was Frauen bis in die Mitte der Siebziger Jahre alles nicht durften. Zweifelsohne hat sich viel getan im letzten Jahrhundert. Doch wird es nach einem Organ der Vereinten Nationen, der "UN-Women", noch 300 Jahre dauern, bis eine Gleichstellung der Frauen erreicht ist.
Meine Schwester wurde noch Anfang der Siebziger Jahre vom Ehemann verprügelt, als er darauf kam, dass sie ohne seine Zustimmung arbeiten ging. Sie war bildschön und er wollte nicht, dass auch andere Männer sie ohne seine "schützende" Gegenwart anstarren konnten. Das damals herrschende Recht gab ihm recht. Und er kündigte ihren Arbeitsplatz ohne ihr Wissen. Auch das war rechtlich abgesichert. Ohne Zustimmung des Ehemannes durfte die Ehefrau nicht arbeiten gehen. Der Ehemann konnte sogar die Arbeit seiner Frau beim Arbeitgeber kündigen.
Wahlrecht 1919
1911 demonstrierten 20.000 Frauen auf der Wiener Ringstraße - sie kämpften für das Recht zu wählen. 1919 durften sie zwar zum ersten Mal wählen, aber zu Hause hatten sie nichts zu sagen. Anfang der 60er Jahre durften die Frauen zwar erstmals ein eigenes Bankkonto führen, doch bis 1975 war der Mann "Das Haupt der Familie." Erst die Familienrechtsreform von Kreisky/Broda erlaubte es den Frauen, auch den gemeinsamen Wohnsitz mitzubestimmen und ihren Namen behalten zu dürfen. Das Vermögen, das die Frau in der Ehe erworben hatte, gehörte dank der Reform beiden Eheleuten. Und erst die Familienrechtsreform 1975 stellte die Frau dem Mann rechtlich gleich. Von da an konnte ein Mann seiner Frau nicht mehr verbieten, arbeiten zu gehen. Frauen sind seit dieser Reform des Ehe- und Familienrechts auch nicht mehr verpflichtet, den Haushalt zu führen.

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